Allgemeine Geschäftsbedingungen

Consulting Hub

§1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ACCELERATE YOU GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Philipp Lauterbach, Cantadorstraße 18, 40211 Düsseldorf (im Folgenden: „ACCELERATE YOU“) und dem Berater (im Folgenden: „Berater“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Beraters oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ACCELERATE YOU ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ACCELERATE YOU auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Beraters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Diese Vertragsbedingungen regeln die im Zusammenhang einzelner Vermittlungsvorgänge entstehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

 

§2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss

  1. ACCELERATE YOU hat Kontakte zu Beratungskunden (im Folgenden: „Kunden“) und Unternehmensberatern und bietet einen Vermittlungsservice für Projektaufträge an. Der Berater tritt mit dem Akzeptieren dieser Vertragsbedingungen dem Beraternetzwerk von ACCELERATE YOU bei, um sich – zusätzlich zu seinem eigenen Geschäft – von ACCELERATE YOU Projektaufträge vermitteln zu lassen.
  2. Der Berater ist selbstständig tätig und bleibt – abgesehen von den in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Pflichten – in seinen unternehmerischen Entscheidungen frei. Der Berater steht weder zu ACCELERATE YOU noch zum jeweiligen Kunden bzw. Auftraggeber (d.h. dem jeweiligen Unternehmen, für das er tätig wird) in einem Anstellungsverhältnis.
  3. Erhält der Berater von ACCELERATE YOU eine Anfrage eines Kunden, kann er ACCELERATE YOU beauftragen, sein Qualifikationsprofil an den Kunden weiterzugeben und den direkten Kontakt durch die Weitergabe seiner Kontaktdaten herzustellen (im Folgenden: „vermittelter Kunde“). Der Berater wird es dann unterlassen, sich über andere Vermittler auf dieselbe Anfrage zu bewerben.
  4. Hat der Berater die Verhandlungen mit einem vermittelten Kunden abgeschlossen, informiert er ACCELERATE YOU über das Ergebnis unverzüglich in Textform. Dabei darf die vereinbarte Spesenregelung keinen Honorarersatz oder Honorarbestandteil darstellen. Der Berater ist nicht verpflichtet, einen von ACCELERATE YOU vermittelten Auftrag anzunehmen.

 

§3 Vergütung; Zahlungspflicht des Beraters

  1. Für die Vermittlung von Projektaufträgen bei Kunden von ACCELERATE YOU bezahlt der Berater ACCELERATE YOU eine Vergütung in Höhe von 15 % des Netto-Gesamthonorars (d.h. exkl. Spesen und Umsatzsteuer). Sofern der Berater und ACCELERATE YOU für einzelne Vermittlungen abweichende Regelungen vereinbaren, so sind diese mindestens in Textform festzuhalten.
  2. Der Vergütungsanspruch von ACCELERATE YOU entsteht mit Abschluss eines zeitlich befristeten Dienstleistungsvertrags („Projektvertrags“) zwischen dem Berater und dem vermittelten Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Projektvertrags erst nach Beendigung dieses Rahmenvertrags, aber aufgrund der Tätigkeit von ACCELERATE YOU während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags zustande kommt.
  3. Folgt auf eine die Vergütung nach § 3 Abs. 1, Abs. 2 auslösende Vermittlung ein weiterer Projekteinsatz oder eine Verlängerung des Projekteinsatzes des Beraters bei demselben vermittelten Kunden oder einem mit demselben vermittelten Kunden im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen, entsteht ungeachtet einer Vermittlung durch ACCELERATE YOU eine entsprechende Vergütungspflicht des Beraters gegenüber ACCELERATE YOU, es sei denn, der Berater weist nach (z. B. durch entsprechende schriftliche Bestätigung durch den Kunden), dass der weitere Projekteinsatz auch ohne das ursprüngliche Handeln von ACCELERATE YOU zustande gekommen wäre.
  4. Sollte eine Kontaktherstellung zwischen dem Berater und einem vermittelten Kunden durch ACCELERATE YOU (vgl. § 2) nicht zum Abschluss eines Projektvertrags für das angefragte Projekt führen, der Berater jedoch zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 24 Monaten) für ein anderes Projekt mit demselben Kunden oder einem mit demselben Kunden im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen einen Projektvertrag abschließen, entsteht ungeachtet einer Vermittlung durch ACCELERATE YOU die Vergütungspflicht nach § 3 Abs. 1 auch für diesen Vertrag. Dies gilt nicht, sofern der weitere Projekteinsatz nachweislich auch ohne das ursprüngliche Handeln von ACCELERATE YOU zustande gekommen wäre.
  5. Die Vergütungspflicht entsteht auch dann, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen wird; dies ist bspw. der Fall, wenn der Berater indirekt, im Auftrag Dritter oder auf fremde Rechnung für einen vermittelten Kunden tätig wird und der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person erfolgt, die zum Berater oder zum vermittelten Kunden in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

 

§4 Umgehungsverbot und Informationspflichten

  1. Schließt der Berater einen Projektvertrag mit einem vermittelten Kunden ab, so wird er ACCELERATE YOU unverzüglich darüber zu informieren und eine Kopie des geschlossenen Vertrags übermitteln. Gleiches gilt für Verlängerungen und Veränderungen von Projektverträgen mit vermittelten Kunden. Sofern Geheimhaltungsvereinbarungen den Berater an der Übermittlung einer Vertragskopie hindern, wird er die für die Abrechnung durch ACCELERATE YOU notwendigen Informationen wie insb. Beraterhonorar, Spesenregelung, Laufzeit, Zahl der zu leistenden Arbeitstage sowie Rechnungsstellungs- und Zahlungsmodalitäten in Textform zur Verfügung stellen.
  2. Darüber hinaus wird der Berater ACCELERATE YOU vom Zustandekommen eines jeglichen seine Arbeitskraft betreffenden Vertrags, insbesondere eines Arbeitsvertrags, mit einem vermittelten Kunden unverzüglich benachrichtigen.
  3. Der Berater wird ACCELERATE YOU unverzüglich informieren, falls ein Projektvertrag mit einem vermittelten Kunden durch ihn oder den Kunden gekündigt wurde.
  4. Das Umgehungsverbot und die Informationspflichten gelten in gleicher Weise für alle Umgehungsgeschäfte (vgl. § 3 Abs. 5).

 

§5 Vertragsstrafe

  1. Verstößt der Berater gegen die Pflichten des § 4, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des mit dem vermittelten Kunden vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 5.000,00 EUR an ACCELERATE YOU zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nachweislich nicht verschuldet hat. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Streitfall vom zuständigen Landgericht Hamburg überprüft. Sie hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen.
  2. ACCELERATE YOU ist berechtigt, die Vertragsstrafe zusätzlich zur Vergütung nach § 3 geltend zu machen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

 

§6 Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung

  1. Der Berater wird jede Rechnung an einen vermittelten Kunden bis spätestens zum zehnten Tag eines Monats für den jeweils vergangenen Monat zu stellen und ACCELERATE YOU spätestens drei Werktage danach eine Kopie dieser Rechnung zukommen zu lassen. Dies kann auf postalischem oder elektronischem Weg geschehen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs bei ACCELERATE YOU.
  2. ACCELERATE YOU ist bei Bedenken im Hinblick auf die sachliche Richtigkeit der übermittelten Rechnung berechtigt, deren Richtigkeit u.a. durch Auskünfte bei dem vermittelten Kunden zu überprüfen.
  3. ACCELERATE YOU wird die Rechnung über die Vergütung nach § 3 auf Basis der Rechnungskopie nach § 6 Abs. 1 mit dem vermittelten Kunden abgerechneten Honorar ausstellen. Die Rechnung wird spätestens zehn Tage nach dem Fälligkeitsdatum der vom Berater an den vermittelten Kunden ausgestellten Rechnung zur Zahlung fällig, es sei denn, der Berater hat die Zahlung vom vermittelten Kunden zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Darüber wird er ACCELERATE YOU entsprechend informieren und den Zahlungsverzug auf Aufforderung entsprechend nachweisen (z.B. durch Bestätigung seines Steuerberaters).
  4. Sollte der Berater die Fristen des § 6 Abs. 1 nicht einhalten, ist ACCELERATE YOU berechtigt, die Rechnung über die Vergütung nach § 6 Abs. 3 entsprechend früher fällig zu stellen.
  5. Geht die Rechnungskopie nach § 6 Abs. 1 nicht bis spätestens zum 20. Tag des Monats bei ACCELERATE YOU zu, so ist ACCELERATE YOU berechtigt, dem Berater die Vergütung nach § 3 auf Basis der laut zugrunde liegendem Projektvertrag zu erwartenden Zahl von Arbeitstagen in Rechnung zu stellen. Eine Geltendmachung etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche bleibt dadurch unberührt.
  6. Sofern ein vermittelter Kunde eine vom Berater ausgestellte Rechnung endgültig und nachweislich ganz oder teilweise nicht mehr begleichen wird, so erlischt auch der korrespondierende Anspruch von ACCELERATE YOU gegenüber dem Berater entsprechend ganz oder teilweise.

 

§7 Haftung von ACCELERATE YOU

  1. ACCELERATE YOU übernimmt keine Haftung für Beratungsfehler oder sonstige Pflichtverletzungen des Beraters gegenüber den vermittelten Kunden oder Pflichtverletzungen der vermittelten Kunden gegenüber dem Berater.
  2. ACCELERATE YOU haftet dem Berater gegenüber unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ACCELERATE YOU der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  4. Eine weitergehende Haftung seitens ACCELERATE YOU besteht nicht.
  5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ACCELERATE YOU.

 

§8 Laufzeit

  1. Der zwischen ACCELERATE YOU und dem Berater aufgrund dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bestehende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann beidseitig ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf einen etwaigen zu diesem Zeitpunkt zwischen dem Berater mit einem vermittelten Kunden bestehenden Projektvertrag.
  2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Auch nach Kündigung bleiben die Verpflichtungen beider Vertragsparteien gemäß § 3 Vergütung, § 4 Umgehungsverbot und Informationspflichten, § 5 Vertragsstrafe und § 6 Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung für weitere 24 Monate bestehen.

 

§9 Vertraulichkeit

Der Berater verpflichtet sich, die Identität der von ACCELERATE YOU vorgeschlagenen oder vermittelten Auftraggeber sowie die Inhalte der Aufträge geheim zu halten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Weitergabe der Informationen an Dritte ausdrücklich zu oder diese Informationen sind bereits öffentlich bekannt.

 

§10 Sonstiges, Schlussbestimmungen

  1. Alle eventuellen Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden nach deutschem Recht und von deutschen Gerichten entschieden. Ist der Berater Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wird zwischen ihm und ACCELERATE YOU als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Düsseldorf vereinbart.
  2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Textform.
  3. Der Berater darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber ACCELERATE YOU aufrechnen.
  4. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.