Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen (im folgenden AGB genannt) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der ACCELERATE YOU GmbH, Cantadorstr. 18, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und den Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2. Auftraggeber können ausschließlich Unternehmer sein.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Die Auftraggeber stimmen der Geltung und Einbeziehung dieser AGB zu.

1.5. Ohne erneuten Hinweis, gelten diese AGB gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäftsbeziehungen.

1.6. AGB und/oder Nutzungsbedingungen von Auftraggebern, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt Teil dieses Vertrages, außer der Einbeziehung wird vor Vertragsschluss ausdrücklich durch den Auftragnehmer zugestimmt.

1.7. Sofern in diesen AGB auf veröffentlichte Preisverzeichnisse, Leistungsverzeichnisse oder vertragsrelevante Informationen (z.B. in einer Buchungsmaske auf der Internetpräsenz) des Auftragnehmers verwiesen wird, gelten diese als Bestandteil dieses Vertrages in ihrer jeweils gültigen Fassung.

1.8. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers rechtsverbindlich.

  1. Vertragsinhalt

2.1. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Planung, Konzeptionierung und Projektierung technischer Anlagen an. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Konzeptionierungsleistungen sowie Leistungen zur Durchführung an.

2.2. Der Auftragnehmer ist nicht Produzent oder Hersteller der technischen Anlage. Hierfür wird der Auftragnehmer die Tätigkeit von ausführenden Unternehmen („Ausführender“) im Namen des Auftraggebers in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer insoweit Vollmacht ihn beim Vertragsschluss zu vertreten.

2.3. Aufgeführte Rechnungsbeträge beinhalten die Leistungen der Ausführenden, es sei denn es ist im verbindlichen Angebot etwas anderes genannt.

  1. Vertragsschluss

3.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind zunächst freibleibend und unverbindlich.

3.2. Angebote werden zu dem Zeitpunkt verbindlich, wenn alle Abstimmungsprozesse zur Durchführung der Montagekonzeptes vor Ort durchgeführt wurden und entsprechend berücksichtigt wurde. Der Auftraggeber kennzeichnet das Angebot dann als verbindlich.

3.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot des Auftraggebers innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist annimmt oder den Auftrag bestätigt.

3.4. Das Angebot legt den konkreten Vertragsinhalt und die konkreten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen fest. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese von den Regelungen in diesen AGB abweichen sollen.

3.5. Bei Vorliegen eines auch zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigenden wichtigen Grundes, behält sich der Auftragnehmer vor, den Vertragsschluss abzulehnen.

  1. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes

4.1. Die Vertragssprache ist deutsch.

4.2. Der Vertragstext wird, sofern es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, gespeichert. Eine Übersicht über den Auftrag sowie unsere AGB senden wir Ihnen per Mail zu.

4.3. Die AGB können auf der Homepage des Auftragnehmers unter www.accelerate-you.com abgerufen werden.

4.4. Der Auftraggeber kann die AGB als Dokument ausdrucken oder auf seinem Endgerät speichern.

4.5. Ein weiterer Zugang zum Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Der Auftraggeber erhält über die Gesamtkosten eine Rechnung. Der Auftraggeber stimmt der Übersendung der Rechnung per E-Mail zu. Gleiches gilt für Abschlagsrechnungen.

5.3. Alle Rechnungsbeträge sind ab Zugang innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4. Konkrete Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Abschlagszahlungen, Zahlung nach Abnahme) richten sich nach dem konkreten Angebot des Auftragnehmers.

  1. Verzug

6.1. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Darüber hinaus kommt der Auftraggeber ohne, dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug, wenn das Zahlungsziel mehr als 30 Tage überschritten wird.

6.2. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen gemäß §§ 288 I,II BGB zu erheben.

6.3. Darüber hinaus werden im Falle des Verzugseintritts, alle Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt für alle Forderungen aus allen Vertragsverhältnissen und für alle gestundeten Forderungen.

6.4. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

  1. Lieferung

7.1. Sofern Liefertermine und Lieferfristen bzw. Ausführungstermine und Ausführungsfristen angegeben werden, gelten diese unter der Maßgabe einer störungsfreien Produktion und der ausreichenden Versorgung mit Roh- und Betriebsstoffen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger angemessener Fristsetzung möglich.

7.2. Lieferfristen und Liefertermine bzw. Ausführungstermine und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, sofern der Betriebsablauf aufgrund besonderer Umstände, die vorher bei zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar waren, gestört wurde. Das gleiche gilt für Störungen durch Arbeitskampf oder höhere Gewalt.

  1. Transportschäden und Mängelrügen

8.1. Sofern Waren oder Teile Versand oder geliefert werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir oder der Ausführende die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben beziehungsweise ab Werks- oder Vertreterlager.

8.2. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

  1. Gewährleistung

9.1. Die Auftragnehmer leistet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für seine Beratungs- und Koordinationsleistungen.

9.2. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln gelieferter Waren, Teile oder Maschinen oder deren Errichtung richten sich gegen den Hersteller oder Produzenten („Ausführender“) nach folgender Maßgabe:

9.3. Gegenüber Unternehmern gilt eine Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Waren von einem Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

9.4. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur die eigenen Angaben und Produktbeschreibungen der Ausführenden, die wirksam Bestandteil des Vertrag geworden sind; für öffentliche Äußerungen Dritter oder sonstiger Werbeaussagen Dritter, übernehmen weder der Auftragnehmer noch die Ausführenden eine Gewährleistung oder Haftung.

9.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leistet die Ausführende gegenüber Unternehmern zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Weitergehend gesetzliche Gewährleistungsansprüche gelten nur, sofern die Nachbesserung scheitert oder eine Ersatzlieferung nicht binnen einer angemessenen Nachfrist erfolgt.

  1. Haftung des Auftragnehmers

10.1. Die Haftung des Auftragnehmers für seine Beratungs- und Konzeptionierungsleistungen richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

10.2. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

10.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

10.4. Sofern der Auftraggeber gesetzliche Rückgriffsansprüche geltend macht, leistet der Auftragnehmer Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer Nacherfüllung, die dem Auftraggeber aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Auftraggeber entstanden sind, sofern am Ende der Lieferkette eine Verbraucher steht und der Auftraggeber ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügt (Nr. 8.2.) hat.

10.5. Die Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos ist ausgeschlossen, sofern das Beschaffungsrisiko nicht schriftlich übernommen wurde.

10.6. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen, sofern im folgendem nicht weiteres als vereinbart gilt.

10.7. Die Haftung ist auf die Höhe der Versicherungssumme (3.000.000,00 €) der Betriebshaftpflicht der Auftragnehmer beschränkt, sofern nicht Ansprüche aus Produzentenhaftung oder aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden.

10.8. Sofern der Auftragnehmer bestimmte Eigenschaften schriftlich zugesichert hat, besteht eine Haftung aufgrund der Zusicherung. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung wegen Zusicherung einer Eigenschaft auf EURO 25.000,00 €, höchstens jedoch auf den Betrag der mangelhaften Lieferung begrenzt.

10.9.Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Kündigung

11.1. Unberührt von allen Vereinbarungen bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund.

11.2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung beider Interessen nicht weiter zumutbar ist.

11.3. Für den Auftragnehmer sind wichtige Gründe insbesondere dauernder oder anhaltender Zahlungsverzug, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder wenn eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers eintritt, die nicht die Gewähr für eine vollständige und pünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gibt. Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung durch den Auftraggeber, indiziert vorgenannte Verschlechterung.

11.4. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen (insbesondere Schadensersatz) bleibt vorbehalten.

11.5. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz oder ähnlichem.

11.6. Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers bzw. des Ausführenden.

  1. Abnahme

13.1. Die Parteien vereinbaren eine Abnahme und Übergabe beim Auftraggeber.

13.2. Die Abnahme wird protokolliert. Erkennbare Mängel sind in dem Abnahmeprotokoll dahingehend zu vermerken, dass der Mangel so konkret wie möglich beschrieben (Art, Umfang, potentieller Verantwortlicher) wird und ein Zeitraum für die Mängelbeseitigung vereinbart wird.

13.3. Das Abnahmeprotokoll ist bindend und bewirkt eine Umkehr der Beweislast.

  1. Vertraulichkeit

14.1. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen der Vertraulichkeit.

14.2. Die Parteien vereinbaren gegenseitig alle Ihnen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse zu wahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

14.3. Dies gilt nicht, wenn eine der Parteien einen rechtfertigenden Grund (z.B. zur Verhinderung von Straftaten) hat.

14.4. Ferner dürfen teile der Vereinbarungen und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergegeben werden, sofern diese Informationen für die Durchführung des vereinbarten Auftrages benötigt werden.

14.5. Die Parteien verpflichten sich, vorstehende Gebote mit allen Pflichten und Konsequenzen mit allen an dem Auftrag ebenfalls beteiligten Dritten entsprechend zu vereinbaren.

14.6. Verstöße gegen das Vertraulichkeitsgebot berechtigen zur Geltendmachung von Schadensersatz.

  1. Datenschutz

15.1. Dem Auftragnehmer ist der Schutz der personenbezogenen Daten sehr wichtig. Der Auftragnehmer wird, sofern technisch möglich und rechtlich notwendig, von ihm erhobene Daten entsprechend schützen und ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutzgesetze zu erheben, verarbeiten oder speichern.

15.2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte, die an der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind, gelangen, soweit dies zumutbar ist.

15.3. Der Auftragnehmer wird, soweit dies zumutbar ist, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten treffen.

15.4. Der Auftragnehmer behält sich vor, die von den Auftraggebern übermittelten Daten zum Zwecke der Verhinderung von vertrags- oder gesetzeswidrigen Handlungen zu überprüfen.

15.5. Der Auftragnehmer sichert keine absolute Datensicherheit gegen Angriffe Dritter zu.

15.6. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, einsehbar unter: www.accelerate-you.com

  1. Schriftform

16.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.

16.2. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

  1. Schlussbestimmungen und Service

17.1. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit Handelsklauseln verwendet werden, gelten diese im Verständnis der Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

17.2. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

17.3. Bei Fragen oder Beschwerden schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns unter der Ihnen bekannten Rufnummer während unserer Geschäftszeiten an.

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